Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma PROSAN Gesundheitsforum middedrin GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1. Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma PROSAN Gesundheitsforum (nachfolgend PROSAN genannt) gelten ausschließlich unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung vorbehaltlos erbringen.
3. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
4. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
§ 2 Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote von PROSAN sind freibleibend und unverbindlich. Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers, deren Gehilfen oder Dritter stellen keine die Eigenschaften des Liefergegenstandes ergänzenden oder verändernden Beschreibungen dar.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware oder Durchführung der Leistung annehmen können.
3. PROSAN übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrags unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten; die Verantwortlichkeit von PROSAN für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. PROSAN wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; PROSAN wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
4. PROSAN wird nur dann Vertragspartner, wenn innerhalb des Bestellvorgangs nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung getätigt wird.
5. An Angebotsunterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungen
1. Der von PROSAN angebotene Preis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
2. Ist der Kunde Unternehmer, wird die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Es fallen gegebenenfalls zusätzlich Liefer- und Versandkosten an, die im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden.
4. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen ohne jeden Abzug mit Lieferung bzw. Leistungserbringung sofort fällig. Die Zahlungen sind kosten- und spesenfrei an PROSAN zu erbringen. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Geschäften mit Neukunden ist die Zahlung für die ersten 3 Bestellungen bzw. Aufträge als Vorauszahlung fällig.
5. Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser über 20 % über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von PROSAN anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung und Lieferfristen
1. Die von PROSAN genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf höhere Gewalt, Streik oder ein ähnliches Ereignis, das von PROSAN nicht zu vertreten ist, zurückzuführen, verlängern sich diese Termine und Fristen für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, soweit der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Dauert die Leistungsverhinderung länger als einen Monat, sind PROSAN und der Kunde berechtigt, bezüglich der verhinderten Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
3. Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
4. PROSAN ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung der PROSAN.
§ 5 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gemäß § 312 b BGB
1. Soweit der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit PROSAN im Rahmen des Fernabsatzes (Fernabsatzvertrag gemäß § 312 b BGB ) geschlossen hat, hat der Kunde das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen.
2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
prosan Gesundheitsforum
Biedrichstraße 20
61200 Wölfersheim
T: 06036 90 59 65
F: 06036 90 52 68
E: mail@prosan-gesundheit.de
3. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem dem Kunden eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, frühestens jedoch mit Erhalt der Ware und beträgt zwei Wochen.
4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
5. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der PROSAN insoweit Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Pflicht zum Wertersatz vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
6. Paketversandfähige Sachen sind mittels HERMES Paketservice zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 250 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, bei Warenlieferungen über 250 Euro trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung dann, wenn er die Gegenleistung oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, ist die Rücksendung für den Kunden frei. Nicht versandfähige Sachen, insbesondere Großstücke ab 15 Kg, werden auf Veranlassung durch PROSAN beim Kunden abgeholt.
7. Das Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei der Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Hygieneprodukten (insbesondere Lanzetten), soweit die Ware entsiegelt wurde.
8. Soweit Gegenstand des Vertrags eine Dienstleistung ist, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn PROSAN mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder diese selbst veranlasst hat (z.B. durch Download etc.).
9. Hat der Kunde den Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn PROSAN gleichzeitig Darlehensgeber des Kunden ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung der PROSAN bedient. Wenn der PROSAN das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder bei Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an PROSAN, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
1. Ist der Kunde Verbraucher, behält sich PROSAN das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die PROSAN unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
1. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich PROSAN das Eigentum am Liefergegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der konkrete Liefergegenstand bereits bezahlt wurde. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die PROSAN unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention der PROSAN hat der Kunde zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.
3. Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten, oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (nachfolgend „Verarbeitung“ und im Hinblick auf den Liefergegenstand: „verarbeitet“) erfolgt für die PROSAN, der aus der Verarbeitung entstehende Gegenstand wird als „Neuware“ bezeichnet. Der Kunde verwahrt die Neuware für die PROSAN mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
4. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht der PROSAN Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde Alleineigentum an der Neuware erwirbt, sind sich PROSAN und der Kunde darüber einig, dass der Kunde der PROSAN Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.
5. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die PROSAN ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrags, der dem von der PROSAN in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an PROSAN abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
6. Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken oder beweglichen Sachen, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, mit allen Nebenrechten sicherungshalber in Höhe des Verhältnisses des Wertes des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu den übrigen verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung an die PROSAN ab.
7. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem Paragraphen abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die PROSAN weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist die PROSAN berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann die PROSAN nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Abnehmer verlangen.
8. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde der PROSAN die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
9. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde die PROSAN unverzüglich zu benachrichtigen.
10. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die der PROSAN zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die PROSAN auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; der PROSAN steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 8 Gewährleistung
1. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Kunden möglich, zu beschreiben. Die Gewährleistungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei der Lieferung neuer Sachen 2 Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen 1 Jahr. Die Frist beginnt mir Gefahrübergang.
2. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Sachen 1 Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt hiervon unberührt.
3. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch die PROSAN nicht. Eine für verkaufte Waren im Einzelfall ausgehändigte Garantieerklärung des Herstellers führt nicht zu einer Verlängerung oder Erweiterung der Gewährleistungspflichten der PROSAN.
4. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, falsche Bedienung oder eine anderweitige Verletzung der Vorschriften über Einsatz und Einsatzbedingungen sowie Wartung und Pflege oder auf eine unsachgemäße Veränderung der Ware zurückzuführen ist.
5. Für Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien, die nur eine begrenzte Lebensdauer oder Kapazität aufweisen, wie z. B. Elektroden kann naturgemäß eine Gewährleistung nicht übernommen werden.
6. Im Gewährleistungsfall hat der Kunde, soweit er die Ware zur Mängelbeseitigung an PROSAN versendet, sie ordnungsgemäß zu verpacken und eine Kopie der Kaufrechnung oder des Lieferscheins sowie eine detaillierte Mängelbeschreibung beizufügen.
§ 9 Haftung
1. PROSAN haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von PROSAN oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet PROSAN nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit PROSAN den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit PROSAN den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
3. Die Regelungen der vorstehenden Absätze erstrecken sich auf Schadensersatz neben der Leistung sowie auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber PROSAN ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der PROSAN.
6. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 10 Hinweise und Pflichten des Kunden
1. Soweit Programme, Software oder Literatur zum Lieferumfang gehören, gelten die jeweiligen Nutzungs-, Lizenz- oder sonstigen Bestimmungen des Herstellers. Der Kunde ist verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
2. Von PROSAN gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Ein- und Ausfuhr von Produkten ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich selbständig über die hierfür geltenden Bestimmungen zu informieren und diese einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
3. Alle Patente, Marken und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sind Eigentum des jeweiligen Inhabers.
4. PROSAN beachtet die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. PROSAN erhebt, speichert und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner. PROSAN ist berechtigt, Kundendaten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Diese Bedingungen und alle weiteren Vereinbarungen des Vertragspartners mit PROSAN unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle sich im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechsel und Schecks, ist, soweit zulässig, der Sitz von PROSAN.
§ 12 Sonstiges
1. Mündliche Zusagen durch Hilfspersonen oder Vertreter der PROSAN bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch PROSAN.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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